Sanierung Stadthalle Fürth

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Der aktuelle Stand in der Kurzfassung:

Die Stadthalle Fürth ist seit über 40 Jahren ein zentraler Veranstaltungsort für Kultur, Wirtschaft und Gesellschaft. Nach jahrzehntelangem Betrieb ist der Sanierungsbedarf inzwischen so groß, dass eine umfassende Generalsanierung unumgänglich geworden ist.

Beschlusslage und geplanter Zeitpunkt der Schließung

Nach aktueller Beschlusslage ist vorgesehen, die Stadthalle ab dem 1. August 2027 zu schließen.

Brand- und Sicherheitskonzept: Interimsnutzung

Gemeinsam mit der Bauaufsicht und dem vorbeugenden Brandschutz der Stadt Fürth wurde ein Brand- und Sicherheitskonzept für eine Interimsnutzung mit folgenden Meilensteinen erarbeitet.

1. Betrieb bis 31. Juli 2026

Bereits umgesetzt wurden erhöhte Sicherheitsmaßnahmen, die einen regulären Veranstaltungsbetrieb bis zur Sommerpause 2026 ermöglichen. Dazu zählen unter anderem zusätzliche organisatorische und technische Sicherheitsvorkehrungen.

2. Interimsbetrieb vom 1. August 2026 bis 31. Juli 2027

Für diesen Zeitraum sind deutliche Einschränkungen notwendig, um bestehende Sicherheitsdefizite auszugleichen. Dazu gehören unter anderem:

  • Entfall von Musik-, Tanz- und Stehveranstaltungen

  • Keine Nutzung der Tribüne

  • Reduzierung der maximalen Besucherzahl von 3.600 auf 1.200 Personen

  • Einsatz speziell geschulter Brandschutz- und Evakuierungshelfer

Trotz dieser Einschränkungen bleiben Veranstaltungen im Großen Saal mit Reihen-, Tisch- oder parlamentarischer Bestuhlung, ebenso wie Tagungen und Messen, weiterhin möglich.

Aus brand- und sicherheitstechnischer Sicht bestehen bei Einhaltung der Maßnahmen keine Bedenken gegen den Interimsbetrieb, wenngleich ein gewisses Restrisiko nicht vollständig ausgeschlossen werden kann.

Oktober 2025 - Zeitplan: Ausschreibung Fachplaner

Aufgrund der Größe des anstehenden Sanierungsprojekts wurde die (Fach)Verwaltung mit der Durchführung eines geeigneten Vergabeverfahrens zur Findung eines externen Dienstleisters für die Übernahme der Projektvorbereitungsleistungen und Erstellung eines Sanierungskonzepts beauftragt.    

Zur Projektvorbereitung gehören Aspekte der Ausgestaltung und Ausführung der Sanierung wie
- grundlegende Bestandsaufnahme von Stadthalle und Tiefgarage (Bausubstanz und Nutzung; Erstellung fehlender Planunterlagen) sowie Schnittstelle Hotel
- Bedarfsanalyse und Bedarfsplanung (Sanierungs- und Nutzerbedarf)
- Erstellung von Sanierungskonzepten mit Grobterminplanung und Kostenprognose als Ergebnis der Untersuchung verschiedener Realisierungsvarianten als Entscheidungsgrundlage.

Aufgrund des umfassenden Leistungskatalogs gestaltet sich die Vorbereitung für die Ausschreibung als sehr zeitraubend. Mit der Vergabeergebnis wird im Frühling 2026 gerechnet. 

April 2025 - Brand- und Sicherheitskonzept Stadthalle Fürth: Interimsnutzung

Solche großen Konzerte wie oben wird es ab August 2026 erst einmal nicht mehr geben.

Das erarbeitete Interimskonzept für die Stadthalle Fürth wurde am 30.04.2025 dem Fürth Stadtrat zur Abstimmung vorgelegt, es sieht ein zweistufiges Verfahren vor:

1.  Betrieb mit erhöhten Sicherheitsvorkehrungen bis 31.7.2026:
Mit sofortiger Umsetzung wurden erhöhte Sicherheitsmaßnahmen realisiert, die bis zur Sommerpause 2026 Bestand haben werden und den sicherheitsrelevanten Aspekten genügen. Dazu gehören z.B. Nutzung von Handsprechfunkgeräten, Handscheinwerfer, Megafon.

2.  Interimsbetrieb zwischen 01.08.2026 und 31.07.2027
Für den Interimsbetrieb sind tiefergreifendere Einschränkungen beim Veranstaltungsbetrieb erforderlich, um bestehende Sicherheitsdefizite angemessen zu kompensieren. Hauptansatzpunkt des Interimskonzepts ist die Verbesserung der Entfluchtung im Evakuierungsfall.
Dazu gehören u.a.

- Musik- und Tanzveranstaltungen sowie Stehkonzerte entfallen.
- Auf die Nutzung der Tribüne wird ebenfalls vollständig verzichtet, um im Entfluchtungsfall ausreichende Gangbreiten und Rettungswege zu sichern.
- Die maximal zulässige Zahl an Besuchern wird von 3.600 auf 1.200 Personen reduziert.
- organisatorische Maßnahmen durch Brandschutz-/Evakuierungshelfer mit gesonderter Ausbildung

Dennoch können im Rahmen des Interimsbetrieb Veranstaltungen im Großen Saal mit Reihenbestuhlung, Tischbestuhlung und parlamentarischer Bestuhlung stattfinden genauso wie Tagungen oder Messen. 

Als Ergebnis hält das Interimskonzept abschließend fest, dass aus brand- und sicherheitstechnischer Sicht keine Bedenken gegen den Interimsbetrieb bestehen – soweit die aufgeführten Maßnahmen berücksichtigt werden, verbunden mit der Akzeptanz eines gewissen Restrisikos, das nicht ausgeschlossen werden kann.

November 2024 - Die Stadthalle soll geschlossen werden? Wie – Was - Wann???

Ziemlich genau vor einem Jahr, exakt am 27.11.2024, stimmte der Fürther Stadtrat in einer öffentlichen Sitzung der Beschlussvorlage für eine Generalsanierung der Stadthalle Fürth zu. Dem finalen Stadtratsbeschluss voraus gingen die Vorberatungen des Bau- und Werkausschusses zu einer Schließung und Generalsanierung der Stadthalle. Die notwendige Zustimmung für die Fortsetzung des Vorhabens und für die Vorlage beim Stadtrat erfolgte am 13.11.2024. Laut Beschlussvorlage soll die Halle ab 1.8.2026 geschlossen werden.

Wie soll es weitergehen?
Zum damaligen Zeitpunkt war es noch nicht möglich, konkrete Aussagen zu Projektabläufen, Sanierungsumfang und Zeitplänen zu machen.  Denn die Vorbereitungen bis zum eigentlichen Sanierungsbeginn waren und sind nach wie vor immens, handelt es sich doch auch um eine vielschichte und nicht zuletzt auch um eine finanzielle Herausforderung.

Warum eine Generalsanierung?
Es steht noch nicht fest, in welchem Umfang die Stadthalle saniert wird, dazu bedarf es der Ergebnisse aus der Projektvorbereitung. Fest steht aber, dass nach einem über 40-jährigen Veranstaltungsbetrieb die sanierungsbedürftigen Anlagen größer werden, der Handlungsbedarf immer dringender und umfassender wird.

Eine sofortige Schließung hätte allerdings Schadenersatzansprüche der Veranstalter bereits fester Buchungen zur Folge gehabt. Auch wurden Bedenken laut, dass bei realistischer Einschätzung eines Zeitplans frühestens mit einem Sanierungsstart im Dezember 2026, wenn nicht sogar später, zu rechnen ist. Daher sollte zunächst geprüft werden, ob
1. ein Weiterbetrieb der Stadthalle zumindest bis zur Sommerpause 2026 unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen möglich ist und ob
2. ein eigenes Brand- und Sicherheitskonzept den Weiterbetrieb auch darüber hinaus ermöglichen könnte, um die Phase bis zum tatsächlichen Sanierungsstart zu verkürzen.

Die Bauaufsicht/Vorbeugender Brandschutz der Stadt Fürth hat gemeinsam mit der Stadthalle Fürth das

Brand- und Sicherheitskonzept Stadthalle Fürth: Interimsnutzung

vorgelegt und damit die beauftragten Vorgaben erfüllt.

Die Prüfung anderer Interimslösungen, wie die Nutzung von Ausweichveranstaltungsstätten, verlief hingegen ergebnislos.
Mehr zum Interimskonzept siehe Punkt Interimsnutzung